Elterninformationen
Häufig gestellte Fragen
Mein Kind hat aus gesundheitlichen Gründen eine Klassenarbeit versäumt. Was nun?
Der zentrale Nachschreibetermin für versäumte schriftliche Klassenarbeiten findet immer freitags um 13:55 Uhr statt. Ausnahmen sind in der Regel nur vorgesehen, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler freitags Nachmittagsunterricht haben oder das Aufgabenformat eine andere Organisation erfordert.
Wie melde ich mich bei Office 365 (Teams, Outlook, etc.) an?
Ihr Kind erhält die Zugangsdaten sowie eine Anleitung für Office365 von der Schule. Bei Verlust der Zugangsdaten oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Support: support@rs-neckartenzlingen.de
Wie miete bzw. kündige ich ein Schließfach?
Es besteht die Möglichkeit, sich bei Interesse online auf der Internetseite von AstraDirekt für Schließfächer anzumelden und diese selbstständig zu verwalten.
Wie beantrage bzw. kündige ich eine Mensakarte?
Informationen bezüglich der Mensakarten erhalten Sie hier.
Ich habe einen Gegenstand in der Schule verloren. Wo kann ich danach suchen?
Bei verlorenen Gegenständen wenden Sie sich am besten an das Sekretariat oder an den Hausmeister, Herrn Tizza.
Ich möchte mit einer Lehrkraft in Kontakt treten, wie muss ich vorgehen?
Die Lehrkräfte erreichen Sie per E-Mail. Den E-Mail-Kontakt der Lehrkräfte finden Sie hier.
Entschuldigungsformular und Regelung für Versäumnis und Beurlaubung
Sollte Ihr Kind an einem Tag aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert sein, so bitten wir Sie, dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (per E-Mail an sekretariat@rs-neckartenzlingen.de; telefonisch unter 07127 – 93 29 80). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich (bspw. kirchliche Veranstaltungen, Heilkuren, Schüleraustausch, Sprachkurse, Wettbewerbe, Ausübung eines Ehrenamts, Familienfeiern, Umzug, Todesfall in der Familie). Beurlaubte Schüler müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbständig nachholen. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen bis zwei Tage ist die Klassenlehrkraft, sonst der Schulleiter.
Ferienpläne
- Downloads
- Ferienplan 2024/25
- Ferienplan 2025/26
Elternbriefe
Wahlfachentscheidungen
Anbei finden Sie einen kurzen Elternbrief zu den Entscheidungen im Wahlfach Französisch, Wahlfach Informatik und zum Wahlpflichtfach sowie die jeweiligen Anmeldeformulare.